PowerArchiver Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
PowerArchiver Endbenutzer-Lizenz
Copyright © 1998–2023 ConeXware, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
1.0 Definitionen
1.1 Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet „Software" die oben identifizierte Software, einschließlich Updates, Änderungen, Revisionen, Kopien und der zugehörigen Dokumentation, die von ConeXware, Inc. und ihren Lizenzgebern bereitgestellt werden.
2.0 Lizenzerteilung
2.1 Evaluierungsbedingungen
Nutzer dürfen diese Software ausschließlich zu Evaluierungszwecken für dreißig (30) Tage kostenlos verwenden. Die Verteilung exakter Kopien an andere ist erlaubt. Der Verkauf oder die Bitte um Spenden für verteilte Kopien ist untersagt. Jede Kopie muss diese Lizenz enthalten. Nutzer dürfen Identifikationen, Eigentumshinweise, Bezeichnungen oder Marken in der Software nicht entfernen oder ändern.
2.2 Bedingungen der Volllizenz
Die weitere Nutzung nach dem Evaluierungszeitraum erfordert eine kostenpflichtige Lizenz, erworben unter conexware.com. Nach der Registrierung ist die persönliche Nutzung auf mehreren Rechnern erlaubt, oder mehrere Personen dürfen sie nicht gleichzeitig auf einem Rechner verwenden — nicht beides. Netzwerkinstallationen erfordern eine Lizenz pro Rechner. Nutzer dürfen Dritten keinen Zugriff über Servicebüros, Application Service Provider oder ähnliche Konstrukte gewähren und dürfen die Software nicht nutzen, um Komprimierungs-, Entpack- oder Konvertierungsdienste für andere anzubieten.
2.3 Selbstentpackende Archive
Selbstentpackende Archive, die mit der Software erstellt wurden, dürfen tantiemefrei verteilt werden. Das Entfernen oder Verändern von identifizierenden Informationen, Eigentumshinweisen, Bezeichnungen oder Marken in selbstentpackenden Archiven ist untersagt.
2.4 Rechtsvorbehalt
Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind ausschließlich ConeXware, Inc. und ihren Lizenzgebern vorbehalten.
3.0 Beschränkungen
3.1 Software-Informationen sind vertraulich und Eigentum von ConeXware, Inc. und ihren Lizenzgebern, denen alle Urheber-, Patent-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und Eigentumsrechte verbleiben.
3.2 „DIE SOFTWARE DARF NICHT MODIFIZIERT WERDEN. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE NICHT DEKOMPILIEREN, DISASSEMBLIEREN ODER ANDERWEITIG VERSUCHEN, AUF DEN QUELLCODE DER SOFTWARE ZUZUGREIFEN; AUSSER UND NUR IN DEM UMFANG, IN DEM DAS GELTENDE RECHT DIES UNGEACHTET DIESER EINSCHRÄNKUNG ZULÄSST."
4.0 Laufzeit
4.1 Diese Lizenz bleibt bis zur Beendigung wirksam. Nichteinhaltung einer Bestimmung oder unbefugte Nutzung beendet die Lizenz automatisch. Nutzer verpflichten sich, die Software nach Beendigung zu vernichten oder zu entsorgen.
4.2 Die Abschnitte 2.4, 3.0, 5.0, 6.0 und 7.0 bleiben über die Beendigung hinaus bestehen. Alle anderen Rechte und Pflichten enden mit der Beendigung.
5.0 Upgrades, Wartung und Support
5.1 ConeXware, Inc. ist nicht verpflichtet, Upgrades, Wartung oder Installation bereitzustellen. Der Support richtet sich nach der mitgelieferten Dokumentation und den ConeXware-Materialien. ConeXware behält sich das Recht vor, den Support jederzeit und aus beliebigem Grund zu widerrufen oder zu ändern.
6.0 Beschränkte Gewährleistung und Rechtsmittel
6.1 „DIE SOFTWARE WIRD ‚WIE BESEHEN' OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. CONEXWARE, INC. GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS SIE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI LÄUFT."
6.2 „KEINE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG IST ALS GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG DURCH CONEXWARE, INC. ZU VERSTEHEN, DASS DIE SOFTWARE KEINE RECHTE GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER VERLETZT. CONEXWARE, INC. SCHLIESST HIERMIT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG AUS UND IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR HAFTUNG, DIE IN VERBINDUNG MIT ANSPRÜCHEN ODER KLAGEN ENTSTEHT, DIE BEHAUPTEN, DASS DIE VERBREITUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE RECHTE EINES DRITTEN VERLETZT."
6.3 „IN KEINEM FALL HAFTEN CONEXWARE, INC. ODER IHRE LIZENZGEBER FÜR DATENVERLUST, BESCHAFFUNGSKOSTEN VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR BESONDERE, FOLGE- ODER BEILÄUFIGE SCHÄDEN AUS BELIEBIGEM RECHTSGRUND UND UNABHÄNGIG DAVON, OB CONEXWARE, INC. ODER IHRE LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT UNGEACHTET DES FEHLSCHLAGENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES HIER VORGESEHENEN EINGESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS. IN JEDEM FALL IST DIE HAFTUNG VON CONEXWARE, INC. ODER IHREN LIZENZGEBERN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG, DEREN BEENDIGUNG UND/ODER DER BEREITSTELLUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN HIERAUS ERGIBT, AUF DEN HÖHEREN BETRAG VON US $1,00 ODER DEN VON IHNEN FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE GEZAHLTEN BETRAG BEGRENZT."
6.4 Einige Bundesstaaten untersagen die Beschränkung oder den Ausschluss von beiläufigen oder Folgeschäden, sodass diese Beschränkungen möglicherweise nicht für alle Nutzer gelten.
6.5 Diese Gewährleistung gewährt Ihnen bestimmte Rechte; weitere Rechte können je nach Bundesstaat variieren.
7.0 Allgemeines
7.1 Nutzer müssen vor dem Export der Software die erforderlichen Exportlizenzen einholen und dürfen sie nicht entgegen den Exportkontrollgesetzen der USA oder anderer Länder exportieren.
7.2 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Virginia, Vereinigte Staaten. Nutzer erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Virginia für jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche einverstanden.
7.3 Die obsiegende Partei in einem Rechtsstreit hat Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren.
7.4 „MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SICH AN IHRE BEDINGUNGEN GEBUNDEN FÜHLEN; SIE STIMMEN FERNER ZU, DASS SIE DIE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE FASSUNG DER VEREINBARUNG IN BEZUG AUF DIESEN GEGENSTAND DARSTELLT UND JEDEN VORHERIGEN VORSCHLAG ODER JEDE VORHERIGE VEREINBARUNG, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, SOWIE JEGLICHE ANDERE KOMMUNIKATION ZWISCHEN IHNEN UND CONEXWARE, INC. ZUM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ERSETZT."